Unfallversicherung

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Eine Unfallversicherung sichert die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Diese umfassen sowohl den akuten medizinischen Notfall als auch längerfristige Schäden in Form einer leichten oder schweren Invalidität bis hin zum Tod. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Broschüre, die diese Versicherung leicht und barrierefrei erklärt.

Was ist versichert?

Der Eintritt eines Unfalls ist die Grundvoraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Sie zahlt ausschließlich bei dauerhaften Beeinträchtigungen (die in der Regel mind. 3 Jahre andauern) nach einem Unfall. Beeinträchtigungen durch Krankheiten sind hingegen nicht versichert. Dabei wird der Unfallbegriff teilweise aber erheblich erweitert.

Unfallversicherungen decken im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch mit dem Unfall verbundene Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Zeitphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab. Darauf sollten man achten:

  • Ausreichende Höhe der Versicherungssumme.
  • Der Versicherer sollte, wenn möglich, bereits ab 1% der Invalidität zahlen.
  • Eine vereinbarte Progression sorgt dafür, dass Sie bei schweren Beeinträchtigungen ein Vielfaches der Ver­si­che­rungs­sum­me bekommen. Das ist aufgrund des ansteigenden Kapitalbedarf bei schweren Beeinträchtigungen sinnvoll. Wir empfehlen eine Progression von mindesten 200 Prozent.
  • Weit gefasste Definition des Unfallbegriffs (beispielsweise Zeckenbiss, Herzinfarkt etc.).
  • Eine gute Gliedertaxe. Sie legt fest, wie viel Geld Sie bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhalten. Für jeden Körperteil definiert die Ver­si­che­rung einen Grad an Beeinträchtigung, falls Sie den entsprechenden Körperteil verlieren oder nicht mehr benutzen können. Der Grad der Invalidität wird dann an der vereinbarten Gliedertaxe abgelesen.

Der Leistungsumfang kann im Vorfeld exakt festgelegt werden. Diverse Einschlüsse und Ausschlüsse sind möglich.

Sollte ich diese Versicherung haben?

Sinnvoll ist diese Ver­si­che­rung vor allem dann, wenn Sie ein hohes Unfallrisiko haben oder keine andere Absicherung, etwa eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, bekommen. 

Wieviel kostet diese Versicherung?

Folgende Kriterien sind für die Beitragshöhe von großer Bedeutung:

  • Die vereinbarte Versicherungssumme.
  • Ihr individuelles Risiko, also Alter, Beruf etc.
  • Vereinbarte Zusatzleistungen und vereinbartes Bedingungswerk.

Je nach Gefahrengruppe und Versicherungssumme kann der Beitrag sehr unterschiedlich ausfallen (zwischen 4,00 EUR und 80,00 EUR monatlich). Im Rahmen einer Angebotserstellung müssen alle Parameter betreffend des persönlichen Risikos aufgenommen und die Wünsche des Kunden berücksichtigt werden.

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