Private Altersvorsorge

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In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge alle Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter regelmäßig nach Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – wenn möglich ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können. Der Altersvorsorge dienen vornehmlich Leistungen aus

  • der deutschen Rentenversicherung,
  • oder Beamtenversorgung,
  • der betrieblichen Altersversorgung,
  • der berufsständischen Versorgung,
  • sowie der privaten Lebens- und Rentenversorgung.

Weiterhin Kapitalerträgen aus Sachbesitz und der selbst bewohnten Immobilie. Arbeitslebensbegleitend dienen – insbesondere zum Schutz des Familienverbandes – dazu auch Versorgungen zur Absicherung des Ausfalls des Eigenerwerbs und für den Fall des Wegfalls des Versorgers selbst. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur privaten Lebens- und Rentenversicherung finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Broschüre und hier eine Audiodatei, die diese Versicherung leicht und barrierefrei erklärt.

Wie funktioniert die private Altersvorsorge?

Die private Altersvorsorge basiert auf der Grundidee des Kapitaldeckungsverfahrens. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen stehen nach Abzug der Kosten und gegebenenfalls des Abzugs von Beitragsanteilen für biometrische Risiken (wie Berufsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung) dem Sparer zu. Er kann eine lebenslange Rente wählen und hat in bestimmten Konstellationen auch die Option zu einer Kapitalauszahlung.

In der privaten Altersvorsorge unterscheidet man grundsätzlich zwischen staatlich geförderter und nicht staatlich geförderte Vorsorge:

  • Staatlich gefördert: Die Riester- und Rürup-Rente (hier eine Broschüre, die leicht und barrierefrei erklärt) sind im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstanden und sollen unter anderem das sinkende Rentenniveau des Eckrentners kompensieren. Diese Formen der Altersvorsorge unterliegen besonderen Regelungen. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert, verpfändet oder vererbt werden kann. Ausnahmen sind möglich, z. B. lässt sich eine Riester-Rente an einen definierten Personenkreis vererben.
  • Nicht staatlich gefördert: Private Vorsorge mit Aktien, Fonds, Immobilien, Sparplänen oder Versicherungsverträgen genießen keinen gesetzlich garantierten Bestandschutz der eingezahlten Beiträge. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel verfügbar und vererbbar ist. Des Weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlungszeitpunkt eine Rolle spielen. Im Gegensatz zu den „geförderten Produkten“ der betrieblichen Altersversorgung und der Riester- wie Rürup-Renten, welche im Alter der nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen unterliegen, unterfallen die während der Anwartschaftszeit „nicht geförderten Produkte“ im Rentenalter umgekehrt, allein der günstigeren Ertragsanteilversteuerung.

Sollte ich privat für meine Rente vorsorgen?

Der demografische Wandel stellt das System der Deutschen Rentenversicherung vor große Herausforderungen: Zukünftig müssen die Renten von immer weniger Beitragszahlern für eine stetig wachsende Anzahl von Rentenbeziehern finanziert werden. Das Rentenniveau (derzeit 48%) wird also ohne weitere Reformmaßnahmen zukünftig weiter sinken. Viele Menschen, die jahrelang gearbeitet haben, sehen sich einer Rentenlücke gegenüber – also einer großen Differenz zwischen dem aktuellen Nettoeinkommen und der tatsächlich zu erwartenden Rente. Beamte und Freiberufler in berufsständischen Versorgungswerken sind diesem demographischen Problem nicht derart ausgeliefert, wie diejenigen die Ihre Rentenbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen.

Die Antwort auf die Frage, ob man also auch privat für seine Rente vorsorgen soll lautet ganz klar: Ja!

Die eigentliche Frage muss also lauten: Wie sorge ich privat für das Rentenalter vor? Viele Verbraucherzentralen betrachten eine private Altersvorsorge auf Basis einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung kritisch. Hintergrund ist eine in der Vergangenheit lange andauernde Niedrigzinsphase, die sich auf die Rendite der privaten Lebensversicherungsverträge deutlich ausgewirkt hat. Renditen, wie im Fonds- oder Aktienbereich seien nur annährend zu erreichen, wenn der Versicherungsnehmer sehr lange in den privaten Altersvorsorgevertrag eingezahlt hat.

Unsere Meinung: Die Kritik einiger Verbraucherzentralen ist nicht falsch. Richtig ist aber auch, dass die Problematik der niedrigen Renditen eben nicht für alle Versicherer gleichermaßen und eben nicht für alle Produkte aus dem Bereich der Lebensversicherungen zutreffen. Vielmehr sehen wir es in unserer Eigenschaft als Versicherungsmakler als Hauptaufgabe an, unsere Kunden die Versicherer und deren Produkte zu empfehlen, die eben auch in Vergangenheit in einem schweren Marktumfeld sehr gute Renditen erzielt haben. Des weiteren sind Investitionen in Aktien oder Fonds nicht jedermanns Sache. Viele Menschen wollen, zumindest einen Teil ihrer Altersvorsorge, sicherer anlegen.

Wieviel kostet eine private Altersvorsorge?

Folgende Kriterien sind für die Beitragshöhe von großer Bedeutung:

  • Am Anfang jeder Beratung sollte festgestellt werden, wie hoch die zu erwartende Rentenlücke konkret ist. Wen Sie das selbst probieren möchten, kann Ihnen dieser Rentenrechner helfen.
  • Im zweiten Schritt ist zu prüfen, was der Kunde denn bereits alles für die Altersvorsorge getan hat, bzw. ob bereits Verträge existieren. Auch die individuelle Vermögenssituation ist zu berücksichtigen. Erst jetzt kann geprüft werden welches Produkt für den Kunden Sinn macht. Daraus ergibt sich eine konkrete Produktempfehlung.
  • Für den Beitrag erheblich sind, wenn gewünscht, im Vertrag eingeschlossene Zusatzleistungen. Zum Beispiel eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Auf den Beitrag wirkt sich auch aus, ob die der Versicherer gewisse Summen bei der Auszahlung garantiert, beispielsweise die eingezahlten Beiträge.

Lassen Sie sich von uns umfassend und unverbindlich zu ihrer Altersvorsorge beraten!

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