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Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltung der Haftpflichtversicherungen soll hier auf eine häufige Produktvariante eingegangen werden. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für diverse Varianten der Haftpflichtversicherung finden Sie hier.
Was versteht man unter einer Produkthaftpflichtversicherung?
Die Produkthaftpflichtversicherung oder Produkthaftungsversicherung schützt Sie als Hersteller vor Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund von Produkten, die fehlerhaft sind. Denn laut Produkthaftungsgesetz haften Sie für Schäden, die durch „Ihre“ Produkte entstehen. Wichtig ist dabei zu verstehen, dass es nicht immer ein Produkt sein muss, dass ihr Unternehmen selbst herstellt, um die Haftung zu begründen. So haften Sie auch als „Quasi-Hersteller“, wenn Sie bspw. ein fehlerhaftes Produkt aus einem Drittland (außerhalb der EU) nur in Verkehr bringen. Eine Produkthaftpflicht-Versicherung wird in der Regel in Verbindung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Was ist versichert?
Voraussetzung für einen Haftpflichtschaden ist die Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache aufgrund des fehlerhaften Produktes. Im Einzelnen sind versichert:
- Ersatz des Personenschadens.
- Ersatz des Sachschadens.
- Daraus resultierende Vermögensfolgeschäden.
- Ggf. können auch Reputationsschäden versichert werden.
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen (kleine Rechtsschutzversicherung) u. v. m.
Der letzte Punkt ist von besonderer Bedeutung. So leistet der Haftpflichtversicherer bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen, die selbst produzieren, Unternehmen, die als Quasi-Hersteller Produkte aus Drittländern in Verkehr bringen, Händler, die bei Nichtfeststellung des Produzenten subsidiär haften und solche, die Produkte zur Weiterverarbeitung herstellen. Letztere sehen sich bei mangelhafter Lieferung oftmals Schadensersatzansprüchen des weiterverarbeitenden Betriebes ausgesetzt. Diese Art der Schäden können mit einer sog. „erweiterten Produkthaftpflicht“ abgesichert werden. Die Anzahl und Varianten der möglichen Schadensfälle ist unbegrenzt. Produkthaftpflichtschäden können die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Schadensbeispiele
- Ein Händler verkauft eine Batterie aus Südostasien in Deutschland in seinem online-Shop. Diese hält den angegebenen Spitzenbelastungen nicht stand und explodiert in manchen Fällen. Verletzte Personen machen ihr Unternehmen haftbar, da der eigentliche Produzent nicht zu ermitteln ist.
- Ein Unternehmen verkauft Hundefutter welches aus England importiert wird. Vor Verkauf wird die Ware mit einem eigenen Unternehmenslogo versehen. Tiere kommen aufgrund einer Kontamination des Futters zu Schaden. Die Geschädigten wenden sich an ihr Unternehmen als Inverkehrbringer.
- Ihr Unternehmen liefert ein Gewürz oder Geschmacksstoff für ein Produktionsbetrieb zur Herstellung von Nahrungsmitteln. Eine Produktcharge weist eine bakterielle Kontamination auf. Das Produkt muss aus den Regalen der Supermärkte aussortiert werden. Die entstehenden Kosten werden bei Ihnen geltend gemacht.
Wieviel kostet diese Versicherung?
Folgende Kriterien sind für die Beitragshöhe von großer Bedeutung:
- Der Jahresumsatz des Unternehmens.
- Die gewählte Versicherungssumme und der Versicherungsumfang.
- Die generelle Risikobeurteilung ihrer Branche.
Der Mindestbeitrag bei Kleingewerbe liegt bei ca. 200 EUR p. a.