Kfz-Versicherung

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Unter einer KFZ-Versicherung, oder umgangssprachlich einer Autoversicherung, werden verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Personenkraftwagens verstanden. Neben der Versicherung von Personenkraftwagen existieren weitere Versicherungen wie beispielsweise die LKW-Versicherung oder Motorradversicherung.

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto gehören:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (Broschüre und Audiolink – leicht und barrierefrei erklärt)
  • Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko – Broschüre und Audiolink – leicht und barrierefrei erklärt)
  • Schutzbrief (Broschüre und Audiolink – leicht und barrierefrei erklärt)
  • Insassenunfallversicherung
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten, also Schäden, die einem Dritten zugefügt werden. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie hier.

Was ist versichert?

Die KFZ-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung anhand von Beispielen:

  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem sie als Fahrer eines Fahrzeugs die Schuld tragen oder für dessen Folgen sie verschuldensunabhängig einzustehen haben. Bei Sachschäden am fremden Fahrzeug werden die Reparaturkosten und eine je nach Höhe des Schadens und nach Fahrzeugalter unterschiedliche Wertminderung erstattet. Bei technischen oder wirtschaftlichen Totalschäden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ersetzt. Zusätzlich wird bei Nichtinanspruchnahme eines Mietfahrzeugs der Nutzungsausfall bezahlt. Des Weiteren können mögliche Ummelde- und Abschleppgebühren sowie eine Telefonpauschale geltend gemacht werden. Nicht erstattet wird der zeitliche Aufwand, mit dem sich der Geschädigte mit der Abwicklung des Schadensfalls befasst. Bei Personenschäden werden Rettungskosten, Heilkosten und Hilfsmittel sowie Rehabilitationsaufwendungen übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch ein Schmerzensgeld gezahlt. Vermögensschäden, hierzu gehört beispielsweise ein Verdienstausfall, zählen ebenfalls zu den Entschädigungsleistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Durch eine Teilkaskoversicherung ist man selbst in folgenden Fällen versichert: Brand oder Explosion, Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub, Glasbruchschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe. Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt. Darüber hinaus können Schäden aber auch anerkannt werden, wenn im näheren Umfeld des Schadensortes oder der Region weitere Schäden mit ähnlichem Schadensbild gemeldet worden sind. Ein klassisches Beispiel hierzu liefert der Hagelschaden. Hier ist es nicht immer so, dass Wetterämter wie z. B. der Deutsche Wetterdienst (DWD) Hagelereignisse bestätigen können. Hier sind andere beschädigte Fahrzeuge aus der näheren Umgebung, die durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend für die Schadensregulierung. Dies gilt im Übrigen auch für Schäden in anderen Sachsparten. Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Erweiterungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig.
  • In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert: Vandalismusschäden, selbst- oder auch fremdverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug oder zum Beispiel ein Schaden durch ein nicht deliktsfähiges Kind.

Der Leistungsumfang kann im Vorfeld exakt festgelegt werden. Diverse Einschlüsse sind möglich.

Sollte ich diese Versicherung haben?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die sie vor Zulassung des Fahrzeugs nachweisen müssen. Ob Teil- und Vollkakoversicherungen, wobei letztere immer die Teilkasko beinhaltet, Sinn machen, ist nach dem Restwert des Fahrzeugs zu beantworten. Bei Neu- oder Jungwagen wird dies immer sinnvoll sein.

Wieviel kostet diese Versicherung?

Folgende Kriterien sind für die Beitragshöhe von großer Bedeutung:

  • Um welches Fahrzeug handelt es sich. Für die Teilkasko ist die sog. Typklasse, für die Vollkasko die individuelle Schadensfreiheitsklasse von Bedeutung. Also wieviel Jahre sie bereits schadensfrei fahren.
  • Sog. weiche Tarifmerkmale wie nächtlicher Abstellplatz, jährliche Kilometerlaufleistung, angegebener Fahrerkreis etc.

Der Beitrag kann aufgrund der vielfachen Versicherungsmöglichkeiten nicht pauschal genannt werden.

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