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Möbel, Computer, Waren, Vorräte u. v. m. werden durch diese Versicherung abgesichert. Die Geschäftsinhaltsversicherung (oder Inhaltsversicherung) deckt Schäden am Inventar eines Betriebes ab. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie hier.
Was versteht man unter einer Geschäftsinhaltsversicherung?
Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt im Versicherungswesen bestimmte Schäden am eigenen Inventar, an Produkten und Warenbeständen von Gewerbetreibenden ab. Die Versicherungssumme wird in der Regel als Neuwertversicherung abgeschlossen. Es ist aber auch eine Versicherung zum Zeitwert möglich oder eine Kombination zwischen Neu- und Zeitwert.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz des Geschäftsinhalts umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstanden sind. Im Einzelnen:
- Feuer, Sturm, Hagel.
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus.
- Innere Unruhen, Streik, Leitungswasser sowie verschiedene Naturereignisse (Erdbeben, Lawinen etc.).
- Allgefahrendeckung (All-Risk).
- Unbenannte Gefahren u. v. m.
Wer benötigt diese Versicherung?
Fast alle Unternehmen. Immer, wenn die Geschäftsausstattung und oder die gelagerten Ware / Vorräte einen erheblichen Wert haben, der nicht einfach aus den laufenden Einnahmen finanziert werden kann. Diese Versicherung wird oftmals mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kombiniert.
Schadensbeispiele
- Im Lager klemmt plötzlich der Ventilator der Belüftungsanlage. Der Kurzschluss führt zu einem Brand, der den gesamten Warenbestand umfasst.
- Im Büro wird eingebrochen und es werden teure Computer entwendet.
- Durch einen Sturm dringt Wasser in das Gebäude und den Serverraum. Dieser wird stark beschädigt und ist nicht mehr nutzbar.
Wieviel kostet diese Versicherung?
Folgende Kriterien sind für die Beitragshöhe von großer Bedeutung:
- Die Versicherungssumme, also der vereinbarte Wert des Geschäftsinhalts.
- Die Wahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses. So wird ein Lager für Altpapier teurer sein, als die Lagerung von Metallteilen.
- Vereinbarte Selbstbehalte und Zusatzleistungen.
Der Mindestbeitrag bei Kleingewerbe liegt bei ca. 150 EUR p. a.