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Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie hier.
Was versteht man unter einer D&O-Versicherung?
Führungskräfte tragen eine große Verantwortung. Ihre Entscheidungen können weitreichende Folgen für das Unternehmen haben. Doch was passiert, wenn Manager oder Geschäftsführer Fehler machen oder falsche Entscheidungen treffen? In solchen Fällen haften sie oftmals mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung sichert die Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens für den Fall ab, dass die Handlung oder das Unterlassen einer solchen Person (meist die Pflichtverletzung) zu einem Vermögensschaden beim eigenen Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) führt. Typischerweise handelt es sich um echte Vermögensschäden, also solche, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgehen muss.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst zwei Ansprüche: Den Anspruch auf Erstattung der Abwehrkosten für den Fall der unbegründeten Inanspruchnahme (Rechtsschutzfunktion) sowie den Anspruch auf Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen (Freistellungsfunktion).
Bedeutend ist hierbei, dass als Schadenszeitpunkt nicht der Eintrittszeitpunkt des Schadens ist, sondern der Zeitpunkt der Anspruchserhebung. Die Anspruchserhebung muss innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt (sog. „claims-made-Prinzip“).
Wer benötigt diese Versicherung?
Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte von Unternehmen deren Handlungsbefugnisse bzw. laufende Geschäfte die Gefahr der Verwirklichung von Vermögensschäden im eigenen Unternehmen oder bei Dritten mit sich bringen.
Schadensbeispiele
- Erwerb ungeeigneter EDV-Anlagen aufgrund unzureichender Erkundigungen. Das eigene Unternehmen verklagt den Geschäftsführer (Innenhaftung).
- Waren werden auf Kredit verkauft, ohne vorher die Liquidität der Kundschaft zu überprüfen (Innenhaftung).
- Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben (Außenhaftung).
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der oder die Geschäftsführer( in) haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden.
Wieviel kostet diese Versicherung?
Folgende Kriterien sind für die Beitragshöhe von großer Bedeutung:
- Der Jahresumsatz des Unternehmens.
- Die gewählte Versicherungssumme sowie die Auswahl möglicher Zusatzdeckungen.
- Die generelle Risikobeurteilung ihrer Branche.
Der Mindestbeitrag liegt bei einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 EUR bei ca. 250,00 EUR p. a.