Betriebsunterbrechung / Ertragsausfall

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Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Schadensversicherung, die Erlöseinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder infolge einer Beeinträchtigung der Leistungserstellung erstattet. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie hier.

Was versteht man unter einer Betriebsunterbrechungsversicherung?

Stellen Sie sich vor, ein Brand, ein Sturm oder ein anderer unvorhergesehenes Ereignis legt Ihren Betrieb lahm. Die Schäden sind immens, aber das ist noch nicht alles: Während der Reparaturen und des Wiederaufbaus laufen Ihre Kosten weiter – Löhne, Miete, Kredite. Und was ist mit den entgangenen Gewinnen?

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst den entgangene Betriebsgewinn. Im Einzelnen:

  • fortlaufenden Betriebskosten für Löhne, Gehälter, Heiz- und Stromkosten etc. zur Erhaltung des Betriebs.
  • Der Betriebsgewinn eines Unternehmens ergibt sich vereinfacht berechnet aus den Umsatzerlösen aus hergestellten Waren und/oder Dienstleistungen abzüglich Materialaufwand bzw. Aufwand für bezogene Leistungen.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen, die bei Störungen in der Leistungserstellung (Produktionsausfall durch Feuer, behördliche Schließungen etc.) den Ertragsausfall nicht ohne erhebliche finanzielle Mehrbelastungen aus eigenen Mittel stemmen können.

Schadensbeispiele

Die Produktion eines Betriebes kommt zum Stillstand aufgrund einer versicherten Gefahr. Dies kann ein Stillstand sein, der durch

  • Brand im Lager: Ein Feuer zerstört einen Teil Ihres Warenbestands und beschädigt das Lagergebäude. Der Betrieb steht still, während die Schäden behoben werden und neue Ware bestellt werden muss.
  • Wasserschaden durch Rohrbruch: Ein Wasserrohrbruch in Ihrem Bürogebäude setzt die Büroräume unter Wasser. Die Mitarbeiter können nicht arbeiten, und wichtige Dokumente und Computer werden beschädigt.
  • Vandalismus, Glasbruch etc.

entsteht und den Produktionsausfall zur Folge hat.

Wieviel kostet diese Versicherung?

Versichert werden sollte die Ertragskraft des Unternehmens. Dies entspricht der vereinbarten Versicherungssumme für einen bestimmten Zeitraum. Folgende Kriterien sind für die Beitragshöhe von großer Bedeutung:

  • Die Versicherungssumme, also der vereinbarte Wert für die laufenden Kosten, den entgangenen Gewinn etc.
  • Die Branche des Betriebes, bzw. der Herstellungsprozess sowie die individuellen Absicherungsmaßnahmen.
  • Regelungen, ab welcher Zeitpunkt des Produktionsausfalles der Versicherer zahlen soll und wie lange.

Der Mindestbeitrag bei Kleingewerbe liegt bei ca. 150 EUR p. a.

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