Betriebshaftpflicht-Versicherung

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Es ist die wichtigste Versicherung für alle Selbständigen und Unternehmen. Die Betriebshaftpflicht (sog. Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen und Freiberufler) sichert Schäden ab, die Sie oder ihre Mitarbeiter im Betrieb bei Dritten verursachen. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie hier.

Was versteht man unter einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV) ist für die meisten Selbständigen / Betriebe eine freiwillige Versicherung. Allerdings gibt es auch Berufszweige, für die es eine Pflichtversicherung ist (bspw.. Steuerberater, Anwälte, Versicherungsmakler etc.). Sie sichert Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab. Diese sog. unechten Vermögensschäden sind meist finanzielle Folgeschäden, wie zum Beispiel der Verdienstausfall einer verletzten Person etc. Versichert ist dabei immer der Schaden bei Dritten, nicht der Eigenschaden.

Was ist versichert?

Voraussetzung für einen Haftpflichtschaden ist das schuldhafte Verhalten der versicherten Person welches zu einem Schaden bei einem Dritten führt. Im Einzelnen sind versichert:

  • Personenschäden.
  • Sachschäden.
  • Daraus resultierende Vermögensfolgeschäden.
  • Umweltschäden (wenn vereinbart).
  • Spezielle Branchengefahren (Produkthaftpflichtschäden, Patenthaftpflicht, Schäden durch Arzneimittel etc.).
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen (kleine Rechtsschutzversicherung) u. v. m.

Der letzte Punkt ist von besonderer Bedeutung. So leistet der Haftpflichtversicherer bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer benötigt diese Versicherung?

Jedes Unternehmen! Die Anzahl und Varianten der möglichen Schadensfälle ist unbegrenzt. Haftpflichtschäden können die Existenz des Unternehmens bedrohen. Als Unternehmensführer müssen Sie sich die Frage stellen, ob es durch ihre Tätigkeit bei Dritten zu Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden kommen kann.

Schadensbeispiele

  • Ein Handwerksbetrieb liefert beim Kunden die bestellte Tür zum Einbau. Beim Entladen wird das Fahrzeug des Spediteurs beschädigt.
  • Es soll ein Lagergebäude gebaut werden. Bei Baggerarbeiten auf einem Firmengrundstück werden Stromleitungen beschädigt. Die gesamte Produktion fällt tagelang aus.
  • In den Büroräumen kommt es wegen der Unachtsamkeit eines Mitarbeiters zu einem Wasserschaden…

Wieviel kostet diese Versicherung?

Folgende Kriterien sind für die Beitragshöhe von großer Bedeutung:

  • Der Jahresumsatz des Unternehmens oder / und die Anzahl der Mitarbeiter bzw. die sog. Lohn- und Gehaltsumme.
  • Die gewählte Versicherungssumme und der Versicherungsumfang.
  • Die generelle Risikobeurteilung ihrer Branche.

Der Mindestbeitrag bei Kleingewerbe liegt bei ca. 80 EUR p. a.

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